Sie können Klauseln in einer Vorlage anpassen, ohne den Vertragstext zu ändern oder auch Nutzern ohne Lawlift-Zugang die Möglichkeit geben, Änderungen vorzunehmen. Insofern gibt es in der Regel drei unterschiedliche Fallkonstellationen, die auftreten können.
1. Fall: Keine Verhandlungen
Finden keine Verhandlungen statt, muss an den Klauseln demnach nichts geändert werden und die Klauseln bleiben gleich.
2. Fall: Klauseln sind in der Vorlage angegeben
Sind in der Vorlage bereits Klauseln vorhanden, die in vielen Fällen relevant werden, können diese mit Hilfe einer Auswahl- oder Multiple-Choice Frage eingefügt werden. Diese Art von Klauseln werden auch Fallback-Klauseln genannt.
3. Fall: Änderung von Klauseln
Möglich ist es auch, dass der Autor in seiner Vorlage Platz für Änderungen von Klauseln lässt und mit Hilfe einer Frage etwaige Änderungswünsche abfragt. Dafür empfehlen wir der Übersichtlichkeit halber, einen neuen Tab mit einem Sideletter hinzuzufügen, der diese Klauseländerungen enthält. Dieser Tab wird dann zusammen mit dem Vertrag heruntergeladen, ohne ihn ändern zu müssen. Hilfreich können auch Meta-Daten sein, um Änderungen zu erfassen. Mehr über die Erstellung von Meta-Daten erfahren Sie hier.